Kantine 

Aktueller Kantinendienstplan 

 
 
 
Termine abonnieren (in Kalender wie Outlook, iCal oder Mobilgeräte hinzufügen)

A: Allgemeines 

  1. Jedes aktive Mitglied hat 1 x pro Jahr min. 2 Tage Kantinendienst zu leisten. Verzichtet man auf den Kantinendienst oder macht weniger als 2 Tage Dienst, so ist der von der Verwaltung festgelegte Ausgleichsbetrag von 100 Euro zu bezahlen.

  2. Den Kantinenplan legt die Tennis Verwaltung zu Anfang jeder Saison fest. Terminwünsche können in der Planung mitgeteilt werden.

  3. Falls der Kantinendienst aus irgendwelchen Gründen am geplanten Termin nicht wahrgenommen werden kann, muss das Mitglied versuchen, mit einem anderen Mitglied den oder die Tage zu tauschen, ansonsten ist der Ausgleichsbetrag zu bezahlen.

  4. Kantinenöffnungszeiten sind verbindlich: montags bis freitags ab 18.00 Uhr. An Spieltagen Samstag und Sonntag übernehmen die Mannschaften den Kantinendienst. Auch an Regentagen ist die Kantine mindestens bis 20 Uhr zu öffnen.

  5. Der Kantinendienst übergibt nach Absprache am Ende der Woche die Schlüssel inklusive der Wochenkasse mit 50.-€ Wechselgeld dem TC RW Kassenwart oder dem Kantinen Vergnügungswart.  

B: Aufgaben während des Kantinendienstes 

  1. Bewirtung der anwesenden Mitglieder. Gäste dürfen nur dann bewirtet werden, wenn sie Spieler oder mitgereister Anhang von Gastmannschaften sind.

  2. Jeden Tag bei Beginn des Kantinendienstes Warmwasserboiler unter der Theke und unter der Spüle in der Küche einschalten. Jeden Abend unbedingt die Boiler wieder ausschalten.

  3. Jeden Abend Gläser mit warmem Wasser spülen und Theke und Küche reinigen sowie Getränke in den Kühlschränken auffüllen.

  4. Jeweils abends alle Lichter löschen und Kantine und Clubhaus abschließen.

  5. Zum Dienstende immer den Kassenbestand, d.h. Scheine und größere Mengen Hartgeld mitnehmen und am Folgetag wieder mitbringen bzw. dem nächsten eingeplanten Mitglied geben.

  6. Essen: Jedes diensthabende Mitglied kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er eine Speise anbieten möchte.  Die benötigten Speisen bzw. Zutaten sind selbst einzukaufen, wobei der aufgewendete Betrag wieder aus der Kasse entnommen werden kann. Belege sind in der Kasse zu hinterlegen. Es sollte maßvoll und überlegt eingekauft werden. Es darf nur max. der Betrag abgerechnet werden, der sich aus Speisenverkauf ergeben hat. Wird zu viel eingekauft und die Ware nicht verkauft, so geht dies zu Lasten des Mitgliedes, das Dienst hatte. Selbstverständlich verbleibt die Ware dann bei ihm.

  7. Bitte unbedingt die Getränke täglich in die Getränkeliste eintragen. Die Listen befinden sich in den Schubern beim Telefon.

  8. Am Ende der Woche sind alle benötigten Geschirrhandtücher mitzunehmen, zu waschen und in der Folgewoche wieder in der Kantine abzugeben. Ebenso ist der Kühlschrank in der Küche zu reinigen, die Mülleimer zu leeren und die Mülltonne hinter dem Clubhaus, mittwochs zur Kapellenstraße zu stellen.